Ambulanter Pflegedienst & Seniorenbetreuung
Eine junge, lächelnde Pflegerin in weißer Uniform mit Stethoskop untersucht den Puls einer älteren Frau, die in einem Rollstuhl sitzt. Beide schauen sich freundlich an.

- Liebevoll & Kompetent - Pflegen, Helfen und Betreuen -

Eine lächelnde Pflegerin in weißer Uniform hilft einer älteren Frau, sich im Bett aufzusetzen. Die Frau sitzt am Bettrand und die Pflegerin stützt ihren Rücken.

Pflegeleistungen

Unsere Leistungen im Überblick

Wir sind mit Erfahrung und Fachkompetenz, Ehrlichkeit und Wärme für Menschen da, die liebevolle und individuelle Pflege, Versorgung und Betreuung benötigen und sich diese im eigenen häuslichen Bereich wünschen.

Dabei gehen wir gern auf deren persönliche Wünsche und Bedürfnisse ein und helfen ihnen bei der Bewältigung von alltäglichen Problemen, bei Pflegebedürftigkeit, bei Krankheit und zunehmender Hilfebedürftigkeit und unterstützen Sie bei den alltäglichen Dingen des Lebens in gewohnter Umgebung. Viele unser angebotenen Leistungen werden durch die Kranken- und Pflegekassen, dem örtlichen Sozialhilfeträger oder anderen Kostenträgern, vollständig oder teilweise finanziert. Wir beraten Sie gern zu den verschiedenen Möglichkeiten und helfen Ihnen bei deren Antragstellung. Natürlich können Sie alle aufgeführten Leistungen auch privat finanzieren.

Schwerpunkte dabei sind:

Häusliche Pflege

Unser Angebot der häuslichen Pflege umfasst alle Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung.

Wir helfen Ihnen gern bei Ihren alltäglichen Verrichtungen.

Zusammen mit Ihnen erstellen wir Ihr individuelles Versorgungspaket, wir informieren Sie über die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung und unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot - bitte sprechen Sie uns an.

Wir bieten Ihnen grundpflegerische und hauswirtschaftliche Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
  • Mund- und Zahnpflege
  • Haarpflege
  • Rasur
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Verabreichung von Sondennahrung
  • spezielle Lagerung bei Bettlägerigkeit und Immobilität
  • individuelle Betreuungs- und Beschäftigungsangebote bei Ihnen zu Hause
  • Hilfe bei Toilettengängen und Inkontinenz
  • Begleitung bei Aktivitäten
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Reinigung der Wohnung
  • Wechseln der Bettwäsche
  • Waschen und Bügeln der Wäsche
  • Erledigung von Einkäufen und kleinen Besorgungen
  • Hilfe beim Aufstehen, oder Zubettgehen , beim Gehen, Stehen, Treppensteigen und Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Medizinische Behandlungspflege – Maßnahmen nach Anordnung Ihres Haus- oder Facharztes

Sie benötigen zeitweise, vorübergehend, auf Dauer, nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach Operationen Unterstützung bei der Ausführung bestimmter medizinischer Behandlungsmaßnahmen. Dann sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner.

Die bei Ihnen notwendigen medizinischen Behandlungen führen wir, nach Anordnung Ihres Haus- oder Facharztes kompetent und sorgfältig durch. Voraussetzung ist dafür eine Verordnung für häusliche Krankenpflege von Ihrem Arzt. Die Kosten dafür werden bei Einhaltung gesetzlicher Regelungen durch Ihre Krankenkasse übernommen.

Wir beraten Sie gern, welche Leistungen für Sie im Rahmen der Krankenversicherung möglich sind.

Mögliche medizinische Behandlungen:

  • Verbandswechsel / Wundpflege / Versorgung von Wunden
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Insulininjektionen und andere Injektionen (subcutan, intramuskulär)
  • Verabreichung von Medikamenten / Überwachung der Einnahme
  • Verabreichen von Augentropfen
  • Inhalation

Sowie weitere Behandlungsleistungen nach ärztlicher Verordnung.

Verhinderungspflege

Sie pflegen einen lieben Angehörigen zu Hause, möchten sich jedoch mal wieder ein kleines Stück „Auszeit“ gönnen?

Viele auf Pflege angewiesene Betroffene haben das Glück, dass sie im Kreis Ihrer Familie pflegerische Unterstützung erhalten. Aber die häusliche Versorgung ist für Angehörige oft eine sehr anstrengende und fordernde Tätigkeit. Deshalb haben Sie als pflegender Angehöriger auch die Möglichkeit, sich „vertreten“ zu lassen. Zum Beispiel, wenn Sie verhindert sein sollten. Bei Urlaub, Krankheit oder sonstigen Gründen wie z.B. dem wöchentlichen Vereinsnachmittag, Kegelbesuch mit Freunden, Kinobesuch oder dem eigenen Arzttermin. kann es erforderlich sein, das für diese Zeit eine Pflegevertretung benötigt wird. Auch viele andere Gründe können es erforderlich machen, das man eine Ersatzkraft zur Absicherung der Versorgung vorübergehend benötigt.

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für eine Ersatzpflegekraft ( Pflegevertretung ) im Rahmen der Verhinderungspflege bis zu 1612,00 € im Jahr und zusätzlich noch für Kurzzeitpflege.

Wenn Sie Bedarf haben, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie über die verschiedenen Möglichkeiten, unterbreiten Ihnen gern ein passendes Versorgungsangebot und helfen Ihnen bei der Beantragung der Kostenübernahme bei der Pflegekasse.

Sie haben auch die Möglichkeit, die Verhinderungspflege in unserer Seniorenresidenz durchführen zu lassen. Rufen sie uns an.

Betreuungsleistungen nach § 45 a und b SGB XI

Wünschen Sie sich Entlastung bei der Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen?

Als zugelassener Pflegedienst bieten wir Betreuungsleistungen und zusätzliche Entlastungsleistungen nach § 45 a und b SGB XI an.
Dieses Angebot unterstützt Betroffene, welche unter zunehmenden Veränderungen des Gehirns leiden, wie Demenz, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Voraussetzung ist die Bedarfsfeststellung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen im Rahmen der Pflegestufenbegutachtung.

Aber auch Pflegebedürftige mit Pflegestufe ohne diese Beeinträchtigungen, können Betreuungsleistungen und Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen.

Mögliche Angebote:

  • Alltagshilfen
  • Entlastungsdienste
  • Begleitung bei Spaziergängen
  • Begleitung zum Arzt oder zu Behörden
  • Begleitung zu Veranstaltungen, Feierlichkeiten, Wochenmarkt, Gottesdienst, Friedhof, zu Einkäufen u.a.
  • Spezielle Angebote für Menschen mit Demenz, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankungen
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Bewegungstraining, Mobilisation und Gehübungen mit Hilfsmitteln
  • Kraft und Ballancetraining
  • Unterstützung bei sinnhafter Beschäftigung
  • Gesellschaftsspiele (Brett- und Kartenspiele)
  • Gedächtnistraining, Förderung von Konzentration und Ausdauer
  • 10 Minutenaktivierung
  • Kreativarbeiten
  • Singen, Musizieren
  • Einfache Beaufsichtigung um Angehörigen eine sichere Auszeit zu gönnen
  • Gruppenangebote z.B. Seniorensport, Aktivierung

u.a. nach individueller Absprache

Die Kosten werden zum Teil von der Pflegekasse getragen. Wir beraten Sie gern.

Pflegeberatungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in Auftrag der Pflegekasse für Pflegebedürftige, die Pflegegeld ausschließlich in Form der Geldleistung beziehen (Pflege durch Angehörige)

Es ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, das Pflegebedürftige die Geldleistung ( Pflegegeld ) von der Pflegekasse erhalten, einmal halbjährlich bei Pflegestufe 1 und 2 und einmal vierteljährlich bei Pflegestufe 3, einen Beratungseinsatz nach § 37.3. SGB XI durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung durchführen lassen müssen, um auch weiterhin ihr Pflegegeld zu erhalten.

Sollten Sie diesen Pflegeberatungseinsatz benötigen, rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

Zu diesem vereinbartem Termin wird Sie dann eine unserer Pflegefachkräfte aufsuchen und die Pflegesituation mit Ihnen besprechen, bei Bedarf Tipps und Hilfestellung zu pflegerischen Belangen geben und Sie zu ihren offenen Fragen zur Pflege beraten. Dabei wird das von der Pflegekasse geforderte Protokoll erstellt.

Die Kosten für den Pflegeberatungseinsatz trägt die Pflegekasse.

Pflegeschulung / Pflegeberatung für pflegende Angehörige

Viele Familien übernehmen die Pflege Ihrer Angehörigen selbst und umsorgen diese liebevoll.

Doch Pflegen ist nicht immer einfach, eine professionelle Beratung und Schulung kann die Pflegeperson merklich entlasten und die Pflegetätigkeit vereinfachen.

Dazu können Sie einen Termin mit uns im häuslichen Bereich vereinbaren oder auch zu speziellen Schulungen in unsere Einrichtung kommen

Häusliche Schulungen für pflegende Angehörige

Die Häusliche Schulung führen wir bei Ihnen zu Hause durch. Eine Schulung bei Ihnen zu Hause bietet die Möglichkeit auf Ihre individuelle Pflegesituation, Fragen und Probleme einzugehen. Die Schulungsdauer umfasst ca. 1-2 Stunden. Es besteht auch die Möglichkeit, diese individuelle Schulung, auf Wunsch, gleich im Anschluss an einen Beratungseinsatz nach §37 SGB XI durchzuführen.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Sie benötigen Hilfe und Unterstützung im Haushalt?

Auch hier sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Unsere Hauswirtschafterinnen unterstützen Sie gern bei Ihrer Haushaltsführung. Rufen Sie uns an!

Wir informieren Sie gern über die Kosten und über eventuelle Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Pflegekasse.

Leistungsangebot:

  • Reinigung der Wohnung / Hausreinigung
  • Treppenhausreinigung
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Erledigung von Einkäufen

u.a. nach individueller Vereinbarung